Jeder Freiberufler braucht verschiedene Versicherungen.
Manche sind exzistentiel, ander völlig sinnlos.
Wichtig ist natürlich die gesetzliche Krankenkasse für den Freiberufler. die auch häufig als gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet wird. Sie ist eine Familienversicherung, d.h. die Kinder und der Ehepartner können ggf. mitversichert werden.
Aber die gesetzliche Krankenkasse ist viele Reformen unterworfen.
Gerade für junge Freiberufle, die gerade in die Selbstständigkeit starten und keine Kinder haben, lohnt sich häufig die private Krankenversicherung, da sie niedrige Tarife anbieten kann.
Bei der privaten Krankenkasse sind stets die Wartezeiten zu berücksichtige. Der Tarif wir bestimmt aus der Risikoprüfung und Risikobewertung des Versicherten. Die Leistungen der PKV beinhalten häufig auch die Erstattung der Kosten durch den Heilpratiker und Hebammen. In der stationären Behandlung erfolgt nicht selten eine Behandlung durch die ärtzliche Leitung.
Jedem Künstler und Publizisten steht die Künstlersozialkasse offen. Wer sich über die KSK versichert, kann sich trotzdem eine Krankekasse selbst aussuchen. Die KSK zahlt den Arbeitgeberbeitrag zu den Beiträgen der sozialen Versicherungen.
Für alle Bürger, die nach 1962 geboren wurden, gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit keine staatlichen Leistungen mehr. Dies kann nach Eintritt in die Berufsunfähigkeit den sozialen Abstieg des Freiberuflers und Selbstständigen bedeuten, sofern er keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung benötigt der Freiberufler auch eine Haftpflichtvesicherung für den privaten Bereich. In beiden Fällen kann ein Schaden eintreten, deren Forderungen den Freiberufler in große finanziellen Schwierigkeiten bringen kann.
Die Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die berufliche Tätigkeit des Freiberuflers. Sie kann in vielen Fällen sehr individuell gestaltet werden.
Zur Absicherung der Familie kann der Freiberufler auch eine Lebensversicherung bzw. eine Risikolebenssicherung abschließen. Im Todesfall wird dann der vereinbarte Betrag ausgezahlt.
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