Artikel zum Thema
Versicherungen für Freiberufler

 

 
   Infos über diese Website

In unserem Artikelverzeichnis können Sie als Autor kostenlos einen informativen Artikel einreichen und damit Ihr Wissen mit anderen Internetnutzern teilen.
Diese Website haben wir am 2.1.2008 gestartet und wir möchten nicht mehr als 500 Artikel in diesem System aufnehmen.

   Veröffentlichung eines Artikels

Gerne nehmen wir Ihren Artikel auf, wenn mindestens folgende Voraussetzungen vorliegen:

Ihr Artikel muss mehr als 250 Wörtern erhalten, sprachlich und inhaltlich ein angemessenes Niveau besitzen und von Ihnen verfasst worden sein: Hier können Sie einen Artikel schreiben

  Impressum

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE118119702

  Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind wichtig

Wie für jeden anderen Berufstätigen auch, ist für Freiberufler aus dem Medienbereich eine ausreichende soziale Absicherung notwendig.

Äußerst wichtig ist zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung für den Freiberufler. Sie kann in unterschiedlicher Deckungshöhe abgeschlossen werden und tritt ein, wenn mein Freiberufler eine Sach-, Personen- oder Vermögensschaden verursacht hat, was beispielsweise schon allein durch Verbreitung falscher Informationen kommen kann.

Es kann zudem wichtig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Freiberufler abzuschließen. Das gilt besonders dann, wenn der Freiberufler in seiner Familie der alleinige Verdiener ist.

In Kombination mit einer Unfallversicherung ist so die Familie abgesichert, auch wenn der „Ernährer“ nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.



Beim Abschluss einer solchen Versicherung sollte aber darauf geachtet werden, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherung überhaupt erst eintritt, was meist in Prozent einer Invalidität angegeben wird.

Selbstverständlich ist der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung auch für den Freiberufler im Medienbereich nötig. Hier hat er generell die Wahl zwischen einer freiwillig gesetzlichen Versicherung und der privaten Krankenversicherung.
Der Entschluss für die eine oder die andere Variante sollte nicht vorschnell getroffen werden, vor allem der persönliche Gesundheitsstatus und der familiäre Hintergrund sind ausschlaggebend für den Entscheid.

Zusätzlich kommt die Arbeitslosenversicherung hinzu, denn anders als bei Angestellten wird diese nicht automatisch abgeführt und im Falle einer Erwerbslosigkeit steht der Freiberufler dann ohne jede finanzielle Absicherung da. Dies gilt auch für die Rentenversicherung, die ebenfalls privat abgeschlossen werden muss. Welcher Versicherer dafür in Frage kommt, sollte durch einen ausführlichen Vergleich der Angebote herausgefunden werden, da sich diese zum Teil stark unterscheiden.

Natürlich können neben den genannten Versicherungen noch weitere abgeschlossen werden, über deren Sinn oder Unsinn sich streiten lässt.

Je nach persönlicher Lebenssituation kann eine Zusatzversicherung für einen bestimmten Lebensbereich ratsam sein, generell sind aber die oben genannten Versicherungen für den Freiberufler ausreichend, um sich als Freiberufler im Medienbereich abzusichern

 

Verfasser des Artikels:

Jürgen Busch
Burgwedelkamp 17a
22457 Hamburg

<< zurück zur Eingangsseite

  Versicherung für Freiberufler

Jeder Freiberufler braucht verschiedene Versicherungen.

Manche sind exzistentiel, ander völlig sinnlos.

Wichtig ist natürlich die gesetzliche Krankenkasse für den Freiberufler. die auch häufig als gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet wird. Sie ist eine Familienversicherung, d.h. die Kinder und der Ehepartner können ggf. mitversichert werden.

Aber die gesetzliche Krankenkasse ist viele Reformen unterworfen.

Gerade für junge Freiberufle, die gerade in die Selbstständigkeit starten und keine Kinder haben, lohnt sich häufig die private Krankenversicherung, da sie niedrige Tarife anbieten kann.

Bei der privaten Krankenkasse sind stets die Wartezeiten zu berücksichtige. Der Tarif wir bestimmt aus der Risikoprüfung und Risikobewertung des Versicherten. Die Leistungen der PKV beinhalten häufig auch die Erstattung der Kosten durch den Heilpratiker und Hebammen. In der stationären Behandlung erfolgt nicht selten eine Behandlung durch die ärtzliche Leitung.

 

Jedem Künstler und Publizisten steht die Künstlersozialkasse offen. Wer sich über die KSK versichert, kann sich trotzdem eine Krankekasse selbst aussuchen. Die KSK zahlt den Arbeitgeberbeitrag zu den Beiträgen der sozialen Versicherungen.

 

Für alle Bürger, die nach 1962 geboren wurden, gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit keine staatlichen Leistungen mehr. Dies kann nach Eintritt in die Berufsunfähigkeit den sozialen Abstieg des Freiberuflers und Selbstständigen bedeuten, sofern er keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.

 

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung benötigt der Freiberufler auch eine Haftpflichtvesicherung für den privaten Bereich. In beiden Fällen kann ein Schaden eintreten, deren Forderungen den Freiberufler in große finanziellen Schwierigkeiten bringen kann.

 

Die Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die berufliche Tätigkeit des Freiberuflers. Sie kann in vielen Fällen sehr individuell gestaltet werden.

 

Zur Absicherung der Familie kann der Freiberufler auch eine Lebensversicherung bzw. eine Risikolebenssicherung abschließen. Im Todesfall wird dann der vereinbarte Betrag ausgezahlt.