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Krankenversicherung für Freiberufler

 

 
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  Gesetzliche oder private Krankenkasse für Freiberufler

Der Freiberufler hat die Möglichkeit, sich privat in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Er erwirbt damit den Status des „freiwillig gesetzlich Versicherten“.
Er ist in der Leistung nicht besser gestellt, als ein übliches Mitglied, nur die Kosten für die Versicherung sind natürlich höher. Schließlich fällt der Arbeitgeberanteil weg, der normalerweise den Beitrag für den Versicherten senkt.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kann der Freiberufler aber auch seine Kinder mit in die Versicherung aufnehmen und sie im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichern lassen.




Das ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich, hier muss jeder selbst einen Beitrag zahlen. Mit der Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse kann der Freiberufler die Leistungen in Anspruch nehmen, die einem privat Versicherten zustehen und zwar im Basistarif, ohne zusätzlich versicherte Leistungen.

Bleiben die Einkünfte des Freiberuflers unter 350 Euro im Monat, so kann er selbst über den Ehepartner familienversichert bleiben. Da das aber wohl in den seltensten Fällen so sein dürfte, muss er sich selbst versichern. Die erste Stufe der Versicherung und damit die erste Stufe der Höhe der Beiträge liegt bei 851 Euro pro Monat.

Bei einer Versicherung in der gesetzlichen Kasse wird übrigens auch gleich der Beitrag für die soziale Pflegeversicherung mit erhoben, der auf die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung noch aufgerechnet werden muss.

 

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für freiberufler werden übrigens nicht genau nach dem Einkommen berechnet. Es gibt bestimmte Stufen des Einkommens, wer eine solche überschreitet, wird in die nächste Beitragsgruppe eingestuft. Daher macht es keinen Unterschied, ob jemand 1700 oder 1800 Euro pro Monat Gewinn erzielt. Gerechnet wird immer von der jeweiligen Stufe aus, die der Freiberufler mit seinem Einkommen überschritten hat.
Will sich der Freiberufler später wieder pflichtversichern lassen, so ist das denkbar einfach. Ein Übertritt in die „normale“ gesetzliche Versicherung ist ganz einfach möglich, weitaus schwieriger ist die Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse, wenn vorher nur eine private Versicherung vorgelegen hat. Hier gilt es einige Hürden zu überwinden, damit die Versicherung wieder möglich ist und teilweise findet sich gar kein Weg mehr.

 

Verfasser des Artikels:

Thomas Busch
Burgwedelkamp 17a
22457 Hamburg

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